In der Schweiz ist die Krankenversicherung gesetzlich
vorgeschrieben. Jeder Einwohner muss eine
Grundversicherung abschließen, die die grundlegenden
medizinischen Leistungen abdeckt. Neben der
Grundversicherung können sich Versicherte zusätzlich
privat versichern, um zusätzliche Leistungen wie
alternative Heilmethoden oder bessere Spitalleistungen
in Anspruch nehmen zu können.
Grundversicherung:
Deckt die Kosten für notwendige medizinische
Behandlungen, Arztbesuche, Medikamente und
Spitalaufenthalte.
Zusatzversicherung:
Bietet zusätzliche Leistungen wie Zahnbehandlungen,
Brillen, Komfortleistungen im Spital und alternative
Medizin.
Die AHV ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer
Sozialversicherungssystems. Sie sorgt für eine
finanzielle Grundsicherung im Alter und für
Hinterbliebene im Todesfall. Die AHV-Rente wird auf
Basis der während der Erwerbsjahre geleisteten Beiträge
berechnet und bietet eine Grundabsicherung für Rentner.
Beiträge: Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge zur AHV.
Selbstständige müssen ihre Beiträge selbst leisten.
Rentenhöhe: Die Rentenhöhe
richtet sich nach den einbezahlten Beiträgen und den
Versicherungsjahren.
Die IV bietet Unterstützung für Personen, die aufgrund
von Krankheit oder Unfall dauerhaft oder vorübergehend
arbeitsunfähig sind. Sie umfasst sowohl finanzielle
Leistungen als auch Rehabilitationsmaßnahmen, um den
betroffenen Personen zu helfen, möglichst schnell wieder
in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Leistungen:
Neben Renten werden auch Integrationsmassnahmen und
berufliche Rehabilitation angeboten.
Antragstellung:
Betroffene müssen einen Antrag stellen und ihre
Arbeitsunfähigkeit nachweisen.